Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026 · gilt ausschließlich im B2B-Geschäftsverkehr
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung des von der Filera LLC, 30 N Gould St, STE R, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Anbieter“) betriebenen Sourcing-Dienstes (nachfolgend „der Dienst“; Produktbezeichnung vorläufig, finaler Name folgt: <PLATZHALTER: finaler Produkt-/Markenname (D8-Naming)>).
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Ausschließlich Unternehmer (B2B)
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter erbringt eine Sourcing- und Bewertungsdienstleistung: Auf Grundlage einer vom Kunden übermittelten Stellenbeschreibung recherchiert und identifiziert der Anbieter berufliche Kandidatenprofile, bewertet deren Passung zur Stelle und liefert dem Kunden eine gerankte, begründete Auswahlliste (Shortlist) mit Profil-Verweisen, Rangfolge und kurzer Einschätzung je Kandidat.
Geschuldet ist die Sourcing- und Bewertungsleistung als Dienstleistung, nicht ein Vermittlungs- oder Einstellungserfolg. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht das Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zwischen dem Kunden und einem Kandidaten. Die Vergütung ist nicht von einer erfolgreichen Einstellung abhängig.
Die Recherche und Bewertung wird KI-gestützt durchgeführt. Es findet keine ausschließlich automatisierte Auswahlentscheidung statt: Die Entscheidung, welche Kandidaten kontaktiert oder eingestellt werden, trifft ausschließlich der Kunde. Der Dienst unterstützt die Recherche; die Auswahl bleibt beim Menschen.
§ 4 Ablauf und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde übermittelt die zur Durchführung erforderlichen Angaben (u. a. Stellenbeschreibung, Arbeitsort/PLZ, Home-Office-Anteil und Rahmenbedingungen). Der Anbieter startet daraufhin einen Sourcing-Lauf, der ein Kontingent gemäß § 5 verbraucht. Die Bereitstellung der Shortlist erfolgt in der Regel am selben Werktag; feste Bearbeitungszeiten werden nicht zugesichert.
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben sowie für die rechtmäßige Verwendung der gelieferten Shortlist selbst verantwortlich, insbesondere für eine etwaige Ansprache der Kandidaten im Einklang mit den geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
§ 5 Preise, Pakete und Top-ups
Der Dienst wird über vorab erworbene Kontingente abgerechnet. Ein Sourcing-Lauf verbraucht ein Job-Paket; Top-ups erhöhen das je Lauf verfügbare Prüfvolumen. Ein „Kandidat“ im Sinne der Kontingente ist ein durch den Dienst geprüfter und bewerteter Kandidat, nicht ein garantiert kontaktierenswerter Treffer.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise für Unternehmer. Die umsatzsteuerliche Behandlung — insbesondere die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei EU-Unternehmerkunden mit gültiger USt-IdNr. gegenüber dem im Drittland (USA) ansässigen Anbieter — ist gesondert zu klären: <PLATZHALTER: umsatzsteuerliche Behandlung / Reverse-Charge / Rechnungsangaben durch Steuerberatung bestätigen>.
§ 6 Rückerstattung
Fehlgeschlagener Lauf: Schlägt ein Sourcing-Lauf technisch fehl, sodass keine verwertbare Shortlist geliefert wird, wird das verbrauchte Kontingent automatisch zurückerstattet (Gutschrift auf das Kontingent des Kunden).
Dünner Markt ist kein Fehlschlag: Liefert ein ordnungsgemäß durchgeführter Lauf nur wenige oder keine kontaktierenswerten Kandidaten, weil der relevante Markt im gesuchten Segment, Titel- oder Radiusbereich dünn besetzt ist, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, da der Anbieter die Recherche- und Bewertungsleistung schuldet (§ 3), nicht ein bestimmtes Suchergebnis.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im ausschließlich unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 2) nicht.
§ 7 Verfügbarkeit und Pilotphase
Der Dienst befindet sich in einer Pilotphase. Der Anbieter sichert keine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit zu; Wartungsfenster, Unterbrechungen und Änderungen des Leistungsumfangs sind möglich. Leistungsmerkmale und Preise können während der Pilotphase mit Wirkung für künftige Bestellungen angepasst werden.
§ 8 Datenschutz und Verantwortlichkeit
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Der Kunde bleibt für die weitere Verarbeitung und Nutzung der gelieferten Kandidatendaten in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung zwischen Anbieter und Kunde hinsichtlich der Kandidatendaten (eigene Verantwortlichkeit, gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO oder Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) sowie eine etwaig erforderliche Vereinbarung ist rechtlich zu bestimmen: <ANWALTS-FLAG: Verantwortlichkeitsmodell Anbieter/Kunde für Kandidatendaten festlegen (Art. 26 vs. Art. 28 DSGVO) und passende Vereinbarung beilegen>.
§ 9 Anwaltlich zu ergänzende Regelungen
Dieser Entwurf enthält bewusst noch keine ausformulierten Regelungen zu den folgenden Punkten. Sie sind vor Veröffentlichung anwaltlich zu erstellen und einzufügen:
- Haftung und Haftungsbeschränkung <ANWALTS-FLAG: Haftungsregime B2B ausformulieren>
- Gewährleistung / Mängelrechte an der Dienstleistung
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Verfall von Kontingenten
- Aufrechnung, Zurückbehaltung, Zahlungsverzug
- Höhere Gewalt sowie salvatorische Klausel
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und anwendbares Recht sind noch nicht festgelegt. Da der Anbieter eine in Wyoming (USA) registrierte LLC ist und sich der Dienst an in Deutschland ansässige Unternehmerkunden richtet, ist die Rechtswahl (z. B. deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) und der Gerichtsstand gesondert zu bestimmen: <ANWALTS-FLAG: anwendbares Recht und Gerichtsstand für US-LLC ↔ deutsche B2B-Kunden festlegen>.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Leistungen oder rechtliche Anforderungen während der Pilotphase. Maßgeblich für eine Bestellung ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung.